Betreutes Wohnen für Senioren

Es gibt immer mehr alte Menschen. So hört man oft. Aber das ist relativ: eigentlich kommen nur immer weniger junge Menschen nach. 1880 entfielen auf einen 75-jährigen 78 jüngere Menschen, heute sind es ungefähr 11 und im Jahr 2050 werden es statistisch nur noch 3,5 sein. Die Zahl der „Versorger“, der jüngeren Menschen, die in die Sozialkassen einzahlen, schrumpft also.

Doch wie sollten die alten Menschen ihr Leben gestalten? Jeder möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen, ein Pflegeheim oder Altenheim darf nur die letzte Möglichkeit sein.

Eine immer mehr genutzte Möglichkeit für das Leben im Alter ist das Betreute Wohnen: ein Haus, in dem Jeder seine eigene Wohnung hat, die er nach seinem Willen gestaltet und nutzt. Die Bewohner des Hauses treffen sich zum Essen – wenn sie nicht in ihrer Wohnung allein Essen möchten. Und bei Bedarf können sie Dienstleistungen wie Wäschewaschen oder Wohnungsputz gegen Bezahlung in Anspruch nehmen.  Im Krankheitsfall ist immer ein Pflegebett vorhanden.  – Das sind Wunschvorstellungen, die jedoch keine Wünsche bleiben müssen.

In Deutschland gibt es die DIN-Norm 77800. Diese DIN-Norm misst die Qualität auf dem Markt des betreuten Wohnens. Die Betreiber eines Betreuten Wohnens können daran ihr Leistungsangebot messen und sich darüber informieren, welchen Standards ihr Angebot mindestens genügen muss.

Die Vorgaben der DIN-Norm 77800 sind bundeseineitlich  und dienen auch als Grundlage für eine freiwillige Qualitätsprüfung durch die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft DIN Certco.

So besagt DIN 78000 z.B., dass ein Vertrag über betreutes Wohnen Angaben zu Größe und Ausstattung der Wohnung haben muss, aber die Norm schreibt selbst keine Mindestgröße vor. Der Vertrag muss auch regeln, ob in der Anlage des betreuten Wohnes Haustiere zugelassen sin und bei welchen Service Angeboten es sich um Wahlleistungen und bei welchen es sich um Pflichtleistungen handelt.

Weitere Punkte der Dienstleistungsanforderung DIN 77800 sind etwa folgende:

Es muss ein Notruf an eine rund um die Uhr besetze Empfangsstelle angeschlossen sein.

Es muss aus Hygiene-Gründen die Reinigung der Allgemeinflächen wie Treppenhaus, Keller und Gemeinschaftsräume sichergestellt sein. Ein Räum- und Streudienst sowie die Müllentsorgung muss ebenfalls gesichert sein.

Zu bestimmten Zeiten müssen in der Wohnanlage Beratungen stattfinden, Beratungen z.B. zu Krisensituationen wie Erkrankung oder zu Behördenangelegenheiten.

Wenn der Bewohner zu ambulanten oder hauswirtschaftlichen Diensten Kontakt aufnehmen möchte, muss er dabei Hilfe bekommen.

Kulturelle Veranstaltungen, Nachbarschaftshilfe oder Ausflüge müssen unterstützt werden, um die Gemeinschaft zu fördern.

Zusätzlich zum Wohnangebot und zu den den Grundleistungen muss der Bewohner die Möglichkeit haben, Wahlleistungen zu beanspruchen. Zu den Wahlleistungen gehören z.B. hauswirtschaftliche (etwa Essen auf Rädern, Fensterputzen) und pflegerische Hilfen, haustechnische Dienste (Reparaturen), Hol- und Brinddienste etwa für das Einkaufen oder Leistungen im Krankheitsfall (Versorgung von Haustieren).

In Deutschland gibt es zur Zeit ca. 4900 Anlagen des betreuten Wohnens. Etwa 1 Prozent der über 60jährigen lebt in einer solchen betreuten Wohnanlage.  Momentan sind allerdings nur ungefähr 50 der Anlagen des betreuten Wohnens zertifiziert. Ein Grund, das nur wenige Anlagen zertifiziert sind, ist sicher in dem nicht geringen Preis einer Zertifizierung zu suchen.  Die meisten Anlagen werben aber damit, dass sie sich mit ihren Leistungen an der DIN Norm 77800 orientieren.  Auf diese Aussage können sich Senioren und ihre Angehörige in der Regel verlassen.

Das Betreute Wohnen ist, wie gesagt, eine Alternative zum Altenheim und Pflegeheim.  Und auch zur Senioren-Wohngemeinschaft.