Das Heimgesetz NRW soll ergänzt werden: ab de Jahr 2009 müssen Pflegeheime in NRW die Zahl der freiheitseinschränkenden Maßnahmen veröffentlichen. Zur Zeit leben in NRW 140.000 Menschen in Altenheimen und Pflegeheimen.
Durch die anonymisierte Veröffentlichung zu Anzahl und Umfang der Zwangsmaßnahmen in den Prüfberichten der Heime kann zukünftig nachvollzogen werden, wo Bewohner besonders häufig fixiert, oder wo besonders häufig ein Bettgitter eingesetzt wird. Dies wird als Qualitätsfaktor für eine menschliche Versorgung angesehen.
Wenn ein alter Mensch an das Bett oder den Rollstuhl fixiert werden soll, oder wenn ein Bettgitter angebracht werden soll, damit er nicht aus dem Bett fallen kann, so sind diese Maßnahmen alle genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass ein Richter einen Beschluss erlassen muss. Liegt kein Beschluss vor und werden die Maßnahmen dennoch vorgenommen, so ist der objektive Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.
Das neue Heimgesetz tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Weitere Neuerungen: Heime können unangemeldet kontrolliert werden. Auch werden Prüfberichte der Behörden veröffentlicht.
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