Die Pflegereform ist in Kraft. Und gleichzeitig herrscht große Unsicherheit bei den Betroffenen.
Zum 1. Juli 2008 ist die Pflegereform, also die Reform der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Sie bringt mehr finanzielle Unterstützung in den einzelnen Pflegestufen. Eine der Neuerungen ist, dass auch Menschen, die nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind, deutlich mehr Hilfeleistungen finanziert erhalten. Menschen mit einer Demenzerkrankung und auch psychisch Kranke und Behinderte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf 100 bis 200 Euro im Monat für sog. erhöhten Betreuungsbedarf.
Grade die Menschen mit einer Demenzerkrankung oder einer psychischen Behinderung sind bisher durch das Raster der Pflegeversicherung gefallen, denn die rein körperlichen Dinge des Alltags können von ihnen oft noch gut gemeistert werden, nur mit dem normalen Leben funktioniert es nicht gut. Diese Menschen bedürfen einer gesteigerten Beaufsichtigung, keiner körperlichen Pflege. Nach der bisherigen Rechtslage gab es für diese Fälle nur eine jährliche Pauschale von 460 Euro. Ab dem 01.07.08 gibt es mehr Geld, welches vor allem der Entlastung der Angehörigen dienen soll. Das Geld wird aber nicht in bar ausgezahlt. Vielmehr können Angehörige Pflegedienstleistungen einkaufen und damit für die häusliche Pflege Erleichterungen schaffen. So können beispielsweise Angebote der Kurzzeitbetreuung, etwa in einer Dementengruppe, deutlich ausgebaut werden.
Höhere Leistungen sollen mit höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden. So ist der Beitrag für Versicherte mit Kindern von 1,7 % auf 1,95 % und für Versicherte ohne Kinder von 1,95 % auf 2,2 % angestiegen. Die Prozentzahlen beinhalten den Arbeitnehmer – und Arbeitgeberanteil. Allerdings muss der Zusatzbeitrag für Kinderlose in Höhe von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein finanziert werden.
Hallo mein Freuind möchte mmal ein Pflegeheim wo Behinderte Menschen betreut werden Kenen leren gibst da eins in nähe dortmund wo es um eine Fixierung handelt
Ich bitte um antwort