Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum 1. 1. 2017 reformiert. Die Pflegebedürftigkeit definiert sich dann nicht mehr über Pflegestufen sondern über Pflegegrade. Es gibt 5 Pflegegrade. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung ändern sich.
Pflegeantrag noch im alten Jahr
Es kann sich lohnen, einen Antrag auf Pflegeleistungen noch vor dem 1. Januar 2017 zu stellen. Das gilt vor allem für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und zu denen die Pflegestufe 1 passen würde. All diejenigen, die in Pflegstufe 1 eingruppiert sind und 244 Euro monatliches Pflegegeld erhalten, wechseln im neuen Jahr automatisch zum Pflegegrad 2 und erhalten dann 316 Euro. Wird der Antrag erst 2017 gestellt, so wird der Pflegegrad 2 wohl nicht mehr erreicht werden. Hat man nur den Pflegegrad 1, so erhält man nur 125 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung.
Ambulanter Pflegedienst
Auch diejenigen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten, sollten den Pflegeantrag noch in diesem Jahr stellen. Bisher zahlen die Pflegekassen 468 Euro pro Monat. Wir der Antrag auf Pflegeleistungen erst 2017 gestellt, so erhalten die Betroffenen nur noch 125 Euro.
Warum jetzt beantragen?
Zum Jahreswechsel 2016/2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Das bisherige Pflegesystem mit den 3 Pflegestufen wird in ein neues System mit 5 Pflegegraden übergeleitet. Die bisherigen Pflegebedürftigen werden dabei nicht schlechter gestellt. Es gilt ein Bestandsschutz. Pflegestufe 1 wird automatisch zu Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es etwa bei Demenz gegeben ist, werden zwei Pflegegrade höher eingestuft, also von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3. Nach Berechnungen von Experten werden nach dem neuen System 15 Prozent weniger Menschen die Leistungen erhalten, die gegenwärtig denen der Pflegestufe 1 entsprechen.
Umzug ins Pflegeheim
Personen, die demnächst in ein Pflegeheim umziehen wollen, sollten überlegen, ob sie dies nicht bereits jetzt tun wollen. Denn für vollstationäre Pflege in der gegenwärtigen Pflegestufe 1 zahlt die Pflegekasse 1064 Euro. Nach der Umstellung werden für den Pflegegrad 2 nur noch 770 Euro gezahlt. Für Personen, die bereits 2016 die Pflegstufe 1 haben, zahlt die Pflegekasse die Differenz von 294 Euro monatlich. Ein 2017 neu eingestufter Pflegebedürftiger muss die Differenz hingegen selbst zahlen; ggf. zahlt allerdings der Sozialhilfeträger.