Seit Januar letzten Jahres ist die Pflegeversicherung umgestaltet. Es gibt keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Diese resultieren aus einem neuen Begutachtungssystem, nach dem die pflegebedürftigen Menschen untersucht und eingestuft werden.
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Variable Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld für die Pflege Zuhause.
Wer pflegebedürftig ist hat einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Eingruppierung in einen Pflegegrad.
Der Pflegebedürftige hat sowohl dann einen Anspruch gegen die Pflegekasse, wenn er Zuhause, in den eigenen vier Wänden,gepflegt wird, also auch dann, wenn er in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem Pflegeheim, versorgt wird.
Wer häuslich gepflegt wird, hat einen Anspruch auf ein Pflegegeld zwischen 316 Euro und 901 Euro. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom zugeteilten Pflegegrad. Leistungen gibt es allerdings erst ab dem Pflegegrad 2.
Nicht nur positiv: Pflegegeld ändert sich nach dem 1. Januar 2017
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum 1. 1. 2017 reformiert. Die Pflegebedürftigkeit definiert sich dann nicht mehr über Pflegestufen sondern über Pflegegrade. Es gibt 5 Pflegegrade. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung ändern sich.
Pflegeantrag noch im alten Jahr
Es kann sich lohnen, einen Antrag auf Pflegeleistungen noch vor dem 1. Januar 2017 zu stellen. Das gilt vor allem für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und zu denen die Pflegestufe 1 passen würde. All diejenigen, die in Pflegstufe 1 eingruppiert sind und 244 Euro monatliches Pflegegeld erhalten, wechseln im neuen Jahr automatisch zum Pflegegrad 2 und erhalten dann 316 Euro. Wird der Antrag erst 2017 gestellt, so wird der Pflegegrad 2 wohl nicht mehr erreicht werden. Hat man nur den Pflegegrad 1, so erhält man nur 125 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung.
Pflegegrade kommen mit der Pflegereform 2017
Zum 1. Januar 2017 treten in der Pflegeversicherung einige wichtige Veränderungen in Kraft, die wir nachfolgend überblickmäßig darstellen:
Wer hat Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird über Pflegegrade neu definiert. Körperliche und geistig-seelische Behinderungen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Das bedeutet, dass alle Pflegebedürftigen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Fünf Pflegegrade, die sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit richten, ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Der Hilfebedarf wird nicht mehr in Minuten gemessen. Der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen legt fest, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht. Es wird als geprüft, ob jemand ohne Hilfe und Unterstützung von anderen sein Leben führen kann oder nicht. Die Prüfung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) durchgeführt.