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Variable Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld für die Pflege Zuhause.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld für die Pflege Zuhause.

Wer pflegebedürftig ist hat einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Eingruppierung in einen Pflegegrad.

Der Pflegebedürftige hat sowohl dann einen Anspruch gegen die Pflegekasse, wenn er Zuhause, in den eigenen vier Wänden,gepflegt wird, also auch dann, wenn er in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem Pflegeheim, versorgt wird.

Wer häuslich gepflegt wird, hat einen Anspruch auf ein Pflegegeld zwischen 316 Euro und 901 Euro. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom zugeteilten Pflegegrad. Leistungen gibt es allerdings erst ab dem Pflegegrad 2.

Recht auf Kurzzeitpflege

Jährlich nehmen ca. 20.000 Menschen eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch.

Das Pflege-Versicherungsgesetz regelt den Anspruch auf Kurzzeitpflege. Danach besteht ein Recht auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung von bis zu vier Wochen im Jahr, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Pflegeheim-Check

Für viele Mensche ist es eine schwierige Entscheidung: welches Pflegeheim ist das richtige für mich oder meine Angehörigen? Wenn Menschen an „Altenheim“ oder „Pflegeheim“ denken, dann haben sie vor allem Angst vor Bevormundung und liebloser Behandlung. Die meisten Menschen hoffen, nie ihre Selbständigkeit aufgeben zu müssen. Doch wenn man das Statistische Bundesamt fragt, so rechnet dies damit, dass im Jahr 2030 in Deutschland 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden, 50 % mehr als im Jahr 2007.