Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum 1. 1. 2017 reformiert. Die Pflegebedürftigkeit definiert sich dann nicht mehr über Pflegestufen sondern über Pflegegrade. Es gibt 5 Pflegegrade. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung ändern sich.
Pflegeantrag noch im alten Jahr
Es kann sich lohnen, einen Antrag auf Pflegeleistungen noch vor dem 1. Januar 2017 zu stellen. Das gilt vor allem für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und zu denen die Pflegestufe 1 passen würde. All diejenigen, die in Pflegstufe 1 eingruppiert sind und 244 Euro monatliches Pflegegeld erhalten, wechseln im neuen Jahr automatisch zum Pflegegrad 2 und erhalten dann 316 Euro. Wird der Antrag erst 2017 gestellt, so wird der Pflegegrad 2 wohl nicht mehr erreicht werden. Hat man nur den Pflegegrad 1, so erhält man nur 125 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung.