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Nicht nur positiv: Pflegegeld ändert sich nach dem 1. Januar 2017

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum 1. 1. 2017 reformiert. Die Pflegebedürftigkeit definiert sich dann nicht mehr über Pflegestufen sondern über Pflegegrade. Es gibt 5 Pflegegrade. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung ändern sich.

Pflegeantrag noch im alten Jahr

Es kann sich lohnen, einen Antrag auf Pflegeleistungen noch vor dem 1. Januar 2017 zu stellen. Das gilt vor allem für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und zu denen die Pflegestufe 1 passen würde.  All diejenigen, die in Pflegstufe 1 eingruppiert sind und 244 Euro monatliches Pflegegeld erhalten, wechseln im neuen Jahr automatisch zum Pflegegrad 2 und erhalten dann 316 Euro. Wird der Antrag erst 2017 gestellt, so wird der Pflegegrad 2 wohl nicht mehr erreicht werden. Hat man nur den Pflegegrad 1, so erhält man nur 125 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung.

Pflegereform: aus Pflegestufe wird Pflegegrad

Die Pflegeversicherung soll innerhalb der nächsten drei Jahre, bis 2017, grundlegend umgestaltet werden.
Es soll nicht mehr 3 Pflegestufen geben, sondern 5 Pflegegrade. Demenzkranke sollen verstärkt Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Seit April 2014 läuft eine Erprobungsphase, in der das neue Verfahren an 2000 Betroffenen ausprobiert werden soll.

Warum soll die Pflegeversicherung umgestellt werden?

Bei der Eingruppierung in eine von drei Pflegestufen muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) gegenwärtig prüfen, welche Verrichtungen Pflegepersonen für die Pflegebedürftigen leisten müssen. Viele Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten im Alltag (eingeschränkte Alltagskompetenz) sowie bei der Wahrnehmung und psychisch erkrankte Menschen passen nicht in dieses Raster der Pflegestufen. Mehr als eine viertel Million Demenzkranke werden überhaupt nicht von dem System der Pflegestufen erfasst. Die Pflegeversicherung will diese Menschen besser in ihre Leistungssystem einbeziehen.