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Der Staat will Anreize für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung setzen und diese ab dem 1. Januar 2013 durch Zulagen fördern.
Durch eine Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die staatliche Förderung von privaten Pflegezusatzversicherungen geschaffen.
Angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung in Deutschland wird die gesetzliche Pflegeversicherung einem immer größeren Druck ausgesetzt werden. Deshalb sollen Anreize für eine eigenständige Pflegevorsorge gesetzt werden.
Wer ab dem 1. Januar 2013 eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, bekommt pro gezahlter Prämie von monatlich 10 Euro vom Staat 5 Euro an Förderung zugelegt.
Die Pflegezusatzversicherung muss allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss als Pflegetagegeldversicherung ausgestaltet sein. Bei den bereits bestehenden Pflegezusatzversicherungen ist das meistens nicht der Fall. Sie unterfallen deshalb nicht der staatlichen Förderung.
Die Neuregelungen zur Pflegezusatzversicherung sind in den §§ 126, 127, 128 und 129 SGB XI enthalten.
Ausführliche Informationen zum neuen Gesetz mit den staatlichen Zulagen, das umgangssprachlich auch Pflege-Riester oder Pflege-Bahr bezeichnet wird, gibt es hier: www.pflege-zusatz-versicherung.org