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Was muss man beachten, bevor man einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abschließt?
Der Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst sollte folgende Punkte enthalten:
– Auflistung aller vereinbarten Leistungen und Kosten. Es soll differenziert offen gelegt sein, welche Kosten die Pflegekasse, eine anderer Kostenträger (etwa das Sozialamt) oder der Pflegebedürftige selbst übernimmt.
– Die Kündigungsfrist sollte für den Pflegebedürftigen kurz sein, also längsten 2 Wochen betragen, für den Pflegedienst lang, also wenigstens 6 Wochen betragen.
– Der Pflegedienst sollte verpflichtet sein, die Pflege lückenlos zu dokumentieren und die Dokumentation beim Pflegebedürftigen zu Hause zu lassen.
– Der Pflegedienst sollte unbeschränkt für Fehler seines Personals oder der Organisation haften.
– Es muss klar sein, bis zu welchem Zeitpunkt ein Besuch durch den Pflegedienst kostenfrei abgesagt werden kann.
– Eine Regelung über den Zugang zur Wohnung bzw. Aushändigung des Wohnungsschlüssels.