Das neue Heimgesetz in NRW soll am 1.1.2009 in Kraft treten. Ziel des Heimgesetzes ist es, den Menschen in einer stationären Heimeinrichtung ein Leben möglichst so wie zu Hause zu ermöglichen.
Unter das Heimgesetz fallen alle Einrichtungen, in denen die Bewohner nicht nur die Wohnung sondern auch die Betreuungsleistung aus einer Hand erhalten. In NRW gibt es etwa 2000 Altenheime, Pflegeheime und Behindertenheime. In NRW leben knapp 500.000 pflegebedürftige Menschen. 150.000 von ihnen wohnen in stationären Einrichtungen.
Die Heimaufsicht wird künftig diese Pflegeeinrichtungen grundsätzlich unangemeldet kontrollieren.
Betreuungseinrichtungen sollen auch nicht mehr wie Heime und Kliniken aussehen, sondern wie normale Wohnungen. Die Heimbewohner sollen künftig die Zimmer und Wohnungen in den Heimen nach eigenen Wünschen individuell gestalten und einrichten dürfen. Sie dürfen mitreden, was auf dem Speiseplan kommt und was in der Freizeit angeboten wird.
Auch bürokratische Auflagen sollen für die Heime entfallen. Dadurch sollen die Mitarbeiter mehr Zeit für die Betreuung der Bewohner haben. Die 50 %ige Fachkraftquote für pflegerische und soziale Betreuungsaufgaben bleibt bestehen.
Das neue Heimgesetz ist mit den Wohlfahrtsverbänden im Vorfeld abgestimmt worden. Bis Ende 2008 wird es verabschiedet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zählen ausgebildete Hauswirtschafter ab 1.01.2009 als Fachkräfte in Heimen der Behindertenhilfe. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Jost