Altenheime, Pflegeheime und Behindertenheime werden nach dem geplanten neuen Heimgesetzt künftig nur noch unangemeldet kontrolliert werden. NRW Gesundheitsminister Laumann sagte: „Der Staat muss sehr genau hinschauen, wenn sich Menschen nicht mehr selbst helfen können.“
In NRW gibt es z.Z. 459.000 Pflegebedürftige. Diese Zahl wird sich in den nächsten 40 Jahren verdoppeln. Somit sieht NRW einen Bedarf für ein landeseigenes Heimgesetz. Dieses soll spätestens im Jahr 2009 in Kraft treten. Kernpunkt des Heimgesetzes soll auch die Entlastung der Mitarbeiter von bürokratischer Gängelung sein, damit mehr Zeit für die Menschen vorhanden ist. Heime sollen weniger als Kliniken sondern mehr als Wohneinrichtungen qualifiziert werden. Mehrfachkontrollen durch unterschiedliche staatliche Stellen sollen verhindert und Anzeige- und Berichtspflichten des Heimträgers verringert werden. Die Heimaufsicht soll einheitliche Prüfkriterien an die Hand bekommen. Bisher prüfen die Kommunen nach eigenen Richtlinien.
Es soll aber nicht jede neue Wohnform uner das Heimrecht gestellt werden. Es wollen immer mehr ältere Menschen in einem Heim mit ambulanten Hilfen leben. Herrkömmliche Alten- und Pflegeheime werden decken diese Nachfrage nicht ab. Heute leben etwa 2/3 der Pflegebedürftigen zu hause.
Wann muss nach dem neuen Heimgesetz, nach dem Tode des Bewohners das Zimmer geräumt werden?
Ich finde es als eine Zumutung, wenn bei der Benachrichtigung des Heimes über den Tod des Bewohners, eine sofortige Räumung des
Zimmers verlangt wird!
Es wurde bisher nach der Vereinbarung, ein Zeitraum von bis zu drei Tagen genannt!
Nach dem neuen Heimgesetz soll eine sofortige Räumung festgelegt sein!
Ist dieses rechten’s? Wo kann man sich darüber beschweren??
Der Tod des Bewohners muss erst verarbeitet werden! Erst dann kommt die Räumung des Heimplatzes!