Pflegeheime – Altenheime – Seniorenheime

Nachfolgend möchten wir auf die Unterschiede zwischen Pflegeheim, Altenheim und Seniorenheim eingehen:

Pflegeheim

Ein Pflegeheim ist eine Stätte, in der alte Menschen, schwer chronisch kranke Menschen, geistig und körperlich schwerstbehinderten Menschen leben. Sie werden dort 24 Stunden lang versorgt und gepflegt. Ein Pflegeheim kennzeichnet sich also dadurch, dass in ihm pflegebedürftige Personen wohnen.

Das Merkmal Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit der Bewohner grenzt das Pflegeheim von einem Altenheim oder Seniorenheimen ab.

Oft gibt es aber keine strikte Trennung zwischen Pflegeheim und Altenheim.

Man findet jedoch auch Pflegeheime, in denn nur jüngere behinderte oder kranke Menschen leben.

Die Statistik sagt, dass zu Beginn des Jahres 2006 über 675 Tausend ältere Menschen in etwa 11.000 Pflegeheimen untergebracht waren. Das sind 32 % der etwa 2 Millionen pflegebedürftigen Menschen Deutschlands.

Ein Pflegeheim ist nicht mit einem Wohnheimen zu verwechseln. Zwar leben auch Wohnheimen oft behinderte oder kranke Menschen genau wie in einem Pflegeheim Diese können zwar auch pflegebedürftig sein, jedoch steht die soziale Integration an erster Stelle und nicht die Pflege wie bei einem Pflegeheim.

In einem Pflegeheim ist die Stufe der Abhängigkeit von der pflegerischen Versorgung hoch. Die Pflegestufen der Pflegeversicherung geben hier Anhaltspunkte.

Plegeheime

In Pflegeheimen leben also stark pflegebdürftige Menschen. Die Ursache der Pflegebedürfigkeit – ob alters- oder krankheitsbedingt – ist unerheblich. Abzugrenzen sind Pflegeheime von reinen Altenheimen oder Seniorenheimen, in denen alte Menschen ohne (größeren) Pflegebedarf wohnen. Häufig findet man allerdings Mischformen zwischen Pflegeheimen und Altenheimen.

Der Tagesablauf in Pflegeheimen soll dem Tagesablauf, wie ihn die Bewohnern von zuhause kennen, gleich sein. Doch praktisch ist dies nur schwer durchführbar, es können nicht alle Personen etwa um 6.00 Uhr oder erst um 10.00 Uhr in den Pflegeheimen geweckt und angezogen werden. Die Pflegeheime haben einen Kompromiss zwischen dem personell Möglichen und dem im Einzelfall Gewünschtem zu suchen.

Die Altenpflegerin oder der Altenpfleger oder die Altenpflegehelferin oder der Altenpflegehelfer, also die Altenpflegekraft, soll die feste Bezugsperson für drei bis acht Bewohner sein. Tatsächlich haben Pflgeheime jedoch ein Rotationsschema, den sog. Dienstplan, nach dem die Pflegepersonen von Tag zu Tag und von Vormittags- zu Nachmittagsdienst wechseln. Auch am Wochenende muss Pflege-Dienst verrichtet werden.

Aktuell (2016) sind nur 10 bis 20 % Männer als Altenpfleger oder Altenpflegeheilfer in der Altenpflege tätig.

Altenheim, Altersheim oder Seniorenheim

Ein Altenheim, auch Altersheim oder Seniorenheim genannt, ist eine Wohneinrichtung für ältere Menschen. Vom Volksmund wird sie auch Altersheim genannt. Gemeint ist damit eine Heimeinrichtung zur Unterbringung, Betreuung und Pflege alter Menschen. Das Altenheim hat heute immer mehr die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen aufzunehmen. Damit wandelt sich das Altenheim immer mehr zu einem Pfelgeheim. Das reine Wohnen tritt in den Hintergrund.

Der Begriff Altenheim trägt für viele Menschen eine negative Klangfärbung mit sich. Ans “Abschieben” denkt man, oder an “verwirrte alte Menschen”.

Ein Altenheim ist ein Zuhause für diejenigen Menschen, die nicht mehr allein wohnen wollen oder nicht mehr allein wohnen können. Altenheim können in staatliche (städtischer), kirchlicher oder Privater Trägerschaft geführt werden. Für das Leistungsspektrum und die Qualität der Einrichtung ist dies jedoch unerheblich.

Altenheime sind nach der rechtlichen Definition das Mittelteil der folgenden dreistufige Einrichtungen: Altenwohnheim (WH), Altenheim (AH), Altenpflegeheim (PH oder “Stationäre Altenhilfe” ).

In der Umgangssprache wird der Begriff Altenheim unterschiedlich benutzt, häufig ist nur das Pflegeheim gemeint.

Der Träger (Besitzer oder auch nur Betreiber der angemieteten Räume) kann staatlich, gewerblich/privat oder ein Wohlfahrtsverband (gemeinnützig) sein.

Das Altenheim ist darauf ausgerichtet, alten Menschen, die nicht in der Lage oder nicht willens sind, einen Haushalt zu führen, Wohnraum, Verpflegung und Betreuung anzubieten.

Für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen werden die erforderlichen hauswirtschaftlichen und pflegerischen Hilfen möglichst in dem jeweiligen Wohnraum oder in der Pflegeabteilung des Altenheims gewährt. Hierüber gibt es unterschiedliche Verträge in den einzelnen Heimen. Eine rechtliche Verpflichtung auch die anderen Heimformen anzubieten, gibt es für keinen Träger oder Betreiber eines Altenheims.

Haufige Fragen in diesem Zusammenhang sind:

Wo finde ich nun das für mich passende Altenheim?

Wie finanziere ich meinen Aufenthalt im Altenheim?

Welche Rechte habe ich als Bewohner eines Altenheims?

Auf diese und noch viel mehr Fragen finden Sie hier eine Antwort.

Seniorenheime

Seniorenheime (Seniorenresidenz) sind Wohneinrichtungen zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Seniorenheime unterscheiden sich von Pflegeheimen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit der Bewohner. Bei den Pflegeheimen steht die Pflege im Vordergung, bei den Seniorenheimen das Wohnen unter Betreuung. Oftmals besteht bei den Bewohnern der Seniorenheime ein lediglich gering ausgeprägter Hilfebedarf.

Häufiger als reine Seniorenheime (oder auch Pflegeheime) sind Mischformen, also Einrichtungen, die sowohl schwerst pflegebdürftige Personen als auch ältere Menschen aufnehmen, die nur geringe Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen.