Menü
© 2019 Verein Für soziales Leben e. V.
Altenhilfe gem. § 71 SGB XII ist als kommunale Aufgabe ein Teilgebiet der Sozialplanung, eine öffentliche Aufgabe zur Daseinsvorsorge für die Bürger.
Die Altenhilfe trägt dazu bei, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Alte Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
§ 71 SGB XII lautet:
(1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
(2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht:
1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird,
2. Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
3. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes,
4. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen.
(3) Leistungen nach Absatz 1 sollen auch erbracht werden, wenn sie der Vorbereitung auf das Alter dienen.
(4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich sind.
Einrichtungen der offenen Altenhilfe sind:
– Altentagesstätten
– Altenwohnungen und Altenwohngemeinschaften
– Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
– Betreutes Wohnen
– Tagespflegestellen
– Tageskliniken
– psychiatrische Tageskliniken
– Beratungen, z. B. durch Seniorenberatungsstellen der Städten und Gemeinden