Altenpflegegesetz

Das deutsche Altenpflegegesetz aus dem Jahr 2000 regelt bundesweit einheitlich die Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger.

Nicht geregelt wird:
– die Ausbildung der AltenpflegehelferInnen; sie wird durch das jeweilige Landesrecht festgelegt.

– die Tätigkeit Altenpflege an sich (obwohl dies der Name des Gesetzes nahelegt)

Pflegeberufsgesetz ersetzt Altenpflegegesetz

Im Jahr 2017 wird das Altenpflegegesetz durch das Pflegeberufsgesetz ersetzt, das die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau auf eine einheitliche Grundlage stellt. Die Dreiteilung der Ausbildung in Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege wird es dann nicht mehr geben.