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Bewohnerin und Bewohner beziehungsweise Heimbewohnerin und Heimbewohner (Abkürzungen: HBW oder HB) ist ein Synonym für Kundinnen/-en von Altenpflegeheimen.
Rechtlich gesehen sind sie die Vertragspartner der Träger der Heimeinrichtung, vergleichbar mit Mietern.
Früher war der Begriff “Heiminsasse” üblich. Er wird heute aber strikt vermieden, weil alte Menschen keinesfalls Anstaltsregeln oder Heimordnungen unterworfen werden. Heute gibt es das Heimgesetz.
Das Wort “Heimbewohner” als Sammelbegriff ist an sich aber auch überholt, die Worte “alte Menschen”, ältere Leute”, “die Senioren” haben einen besseren Klang.