Heimgesetz

Neben den allgemeinen Regeln des BGB wird die Rechtsstellung des Heimbewohners durch das Heimgesetz bestimmt.

Das Heimgesetz (HeimG) betrifft die Rechtsstellung der Heimbewohner, die Änderung der Gewerbeordnung die Heime betreffend und die staatliche Aufsicht über die Heime. Es soll die Selbständigkeit und Selbstverantwortung der BewohnerInnen im Heim gewährleistet werden.

Das ursprüngliches Gesetz stammt vom 7.8.74, ist aber bereits mehrfach geändert worden.

Das Gesetz findet Anwendung für Heime, die alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen. Dabei muss die Unterbringung neben der Überlassung der Unterkunft die Verpflegung und Betreuung umfassen. Beispiel: Pflegeheim, Altenheim.